Liebe Aussteller und Anbieter!
Damit auch in diesem Jahr wieder unser beliebter Laurentiusflohmarkt stattfinden kann, benötigen wir für die Beantragung – hier vor allem bei gewerblichen Anbietern für die Ausnahme vom Erfordernis einer Reisegewerbekarte nach § 55a Abs. 2 der Gewerbeordnung – nachfolgende persönliche Angaben* (bitte ankreuzen bzw. ausfüllen und abschließend auf „Formular senden“ klicken):